» Wasser ist Leben

» Lebenselixier Wasser

» Förderung von Solaranlagen und Heizungsanlagen für Wien

» Förderung von Solaranlagen und Heizungsanlagen für Niederösterreich




Wasser ist Leben!


Blei im Trinkwasser.

Im Bereich der Stadt Wien wurde 1983 die Verwendung von Blei als Werkstoff für Trinkwasserinstallationen mit der Novellierung der Durchführungsverordnung (LGBl.Nr. 28 vom 25. Mai 1983) zum Wasserversorgungsgesetz 1960 (LGBl.Nr. 20 vom 25. Mai 1960) verboten.

Es gibt im Wiener Trinkwassernetz noch zirka 5.000 Anschlussleitungen aus Blei. Die Wiener Wasserwerke sehen die Auswechslung aller Bleianschlussleitungen bis Ende 2007 vor.

Für Inneninstallationen in Wohnhäusern der Stadt Wien ist die Stadt Wien - Wiener Wohnen zuständig. Bei Freiwerden einzelner Wohnungen und im Zuge von Sockelsanierungen werden alte Bleiinstallationen ausgewechselt.

Die Inneninstallationen in privaten Wohnhäusern stellen wegen der hohen Zahl von Wohnbauten aus der Jahrhundertwende den größten Bereich dar.
Für den privaten Wohnbereich gibt es keine oder nur unzureichende gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Austausches von noch bestehenden Bleirohrleitungen. So sind private Althausbesitzer nicht verpflichtet, alte Bleiinstallationen durch solche aus unbedenklichen Materialien zu ersetzen.


Für Wohnungseigentümer und Hausinhabungen werden folgende Maßnahmen empfohlen:


  1. Das Sanierungsprogramm - Austausch von Trinkwasserleitungen aus Blei in Wohnhäusern - sowie das Austauschprogramm für Hausanschlussleitungen aus Blei ist weiter fortzuführen, da es eine echte Ursachenbekämpfung von Blei im Trinkwasser darstellt.


  2. Bei allen Neuinstallationen sind bleifreie Materialien zu verwenden.


FÖRDERUNGEN:

Die Magistratsabteilung 50 fördert seit 1985 die Sanierung von privaten und städtischen Wohnbauten. Im Zuge von einer der drei Sanierungsarten, nämlich Erhaltungsarbeit, Sockelsanierung und Totalsanierung, kann auch der Austausch von Bleirohrleitungen gefördert werden. Dabei nimmt die Magistratsabteilung 50 die behördlichen Aufgaben wahr und stellt die bewilligten Geldmittel zur Verfügung.



Kontakt:
Magistratsabteilung 50
19., Muthgasse 62
E-mail: post@m50.magwien.gv.at
Tel.: 01/ 4000