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Förderung von Solaranlagen und Heizungsanlagen für
Niederösterreich


Förderungsgegenstand
Bei Eigenheimen und sonstigen Wohnhäusern sind folgende Fördermöglichkeiten gegeben:



Förderungen von Heizungen


Die Heizungsförderung wird bis 31.12.2005 verlängert, aber in geänderter Form. Ein nichtrückzahlbarer Zuschuss kann je nach Anlage zuerkannt werden:

Eine Änderung besteht dadurch, dass mehr Wert auf ökologische Merkmale gelegt wird. Es wird daher ab 01.01.2004 Gas- und Öl-Kessel nur mehr mit Brennwerttechnik gefördert. Ausgenommen sind Wohnungen im Mehrfamilienwohnhausbereich, die über eine Etagenheizung verfügen und bei denen baulicherseits keine Heizung mit Brennwerttechnik möglich ist.


Das gesamte Ausmaß der Förderung darf...
30% bei Fernwärmeanschlüssen
30% bei Stückholzkessel mit Pufferspeicher oder bei Hackschnitzel bzw. Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr
15% bei Gas- oder Ölkesseln oder Thermen mit Brennwerttechnik
10% bei Gas- oder Ölkesseln ohne Brennwerttechnik*
der anerkannten Investitionskosten je Anlage nicht überschreiten


Anlagetyp Beträge In €
Hackschnitzelheizung mit automatischer Brennstoffzufuhr Pelletsanlage mit automatischer Brennstoffzufuhr 2.950,--
Stückholzkessel mit Pufferspeicher 2.550,--
Heizkessel oder Therme mit Brennwerttechnik 1.100,--
Gas- oder Ölkessel oder Therme ohne Brennwerttechnik* 1.100,--
Heizkessel oder Therme mit Brennwerttechnik 500,--
Fernwärmeanschlüsse 1.500,--

* Nur für Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern, wobei jede Wohnung über eine Etagenheizung verfügen muss, sind Therme, Gas- oder Ölkessel förderbar (wenn der Einsatz der Brennwerttechnik aufgrund der baulichen Anschlusssituation nicht möglich ist).Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus wird der Austausch nicht gefördert.



Solar- und Wärmepumpen Förderung - wie wird gefördert?

Gefördert wird über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss, der sowohl im Zuge der Neueinrichtung einer Wohnung als auch beim nachträglichen Einbau zuerkannt wird. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Ansuchens.
Die Förderungshöhe beträgt 30 % (bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung 20 %) der anerkannten Investitionskosten und wird begrenzt für:


Anlagetyp Beträge In €
Solaranlage zur Warmwasserbereitung (mind. 4m2 Kollektorfläche und mind. 300l Warmwasserspeicher bei Flach- "Standard" und Vakuumkollektoren) 1.500,--
Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizung (mind. 15m2 Kollektorfläche und mind. 300 l Warmwasserspeicher bei Flach- "Standard" Kollektoren, 12 m2/300l bei Vakuumkollektoren) 2.200,--
Wärmepumpanlagen zur Warmwasserbereitung 1.100,--
Wärmepumpanlagen zur Heizung und Warmwasserbereitung 2.200,--


Wichtig:
Das Gesamtausmaß der Förderung darf jedoch € 2.200,-- nicht überschreiten (für Warmwasser und Heizung).
Bei einem Gebäude mit mehr als einer Wohnung erhöhen sich diese Beträge (außer bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung) um € 370,-- für jede weitere Wohnung, wenn die Anlage auch diese Wohnung versorgt.
Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert.
Eine Doppelförderung aus Landesmitteln ist nicht möglich. Das heißt dass eine Förderung nicht gewährt werden kann, wenn bereits bei der Eigenheimförderung um ein Zusatzdarlehen angesucht wurde.

Diese Zusammenfassung ist nur als Hilfestellung gedacht und gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit und Aktualität! Aktuelle Infos bitte unter www.noel.gv.at.



Kontaktadresse:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F-2A,B – Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/ Haus 7 A
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/ 9005 - 14036 oder 15605
Fax: 02742/ 9005 – 14065
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at