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Förderung von Solaranlagen und Heizungsanlagen für
Wien


Förderungsgegenstand
Bei Eigenheimen und sonstigen Wohnhäusern sind folgende Fördermöglichkeiten gegeben:



Förderaktion für Biomasseheizungsanlagen


Die Förderaktion ist mit 31.12.2004 befristet.

Durch diese Förderung soll der Anteil der erneuerbaren Energieträger, wie Biomasse, am Gesamtenergieverbrauch erhöht werden. Biomasse verbrennt kohlendioxid-neutral. Das heißt, dass das Holz bei der Verbrennung nur so viel Kohlendioxid (CO2) abgibt, als es Zeit seines Lebens als Baum aufgenommen hat. Bei nachhaltiger Waldbewirtschaftung, das heißt es werden dem Wald nicht mehr Bäume entnommen, als im selben Zeitraum nachwachsen, ist die Biomasseverbrennung CO2-neutral.

Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von 21 bis 32 Prozent, abhängig vom Emissionsverhalten der Anlage. Die förderbare Obergrenze beträgt jedoch maximal 11.000 EUR inklusive USt je versorgter Wohneinheit.

Gefördert werden auch die jährlichen Wartungskosten im 1. und 2. Betriebsjahr in Form eines Zuschusses i. d. H. von max. € 110,- inkl. USt je Heizungsanlage.



Antragsformular


Gefördert wird der Einbau von (ANLAGETYP):

  • Holzvergaserkesseln
  • Hackschnitzelfeuerungen
  • Pelletsfeuerungen (sowohl Kessel als auch Öfen)
  • Kachelofenhaus- bzw. –Wohnungsheizungen (muss als alleiniger Wärmeerzeuger dienen)

Mit den hiefür notwendigen Komponenten (Brennstofflager, Regelung und Adaptierung des Fanges), sowohl monovalent als auch in Verbindung mit einer Solarheizung.
Für die Förderung eines Holzvergaserkessels ist die Installation eines Pufferspeichers (ebenfalls förderbar) zwingend erforderlich.
Bei einer Förderung einer Hackschnitzel- oder Pelletsheizung ist der Einbau eines thermischen Speichers nicht verpflichtend, kann aber nach Antrag trotzdem gefördert werden.

Diese Zusammenfassung ist nur als Hilfestellung gedacht und gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit und Aktualität! Nähere Infos unter:

http://www.wien.gv.at/ma50st/biomasse/index.htm



Förderung von thermischen Solaranlagen - wie wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses. Das Antragsformular (143kb-PDF) auf Gewährung einer Förderung ist spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage bei der technisch-wirtschaftlichen Prüfstelle für Wohnhäuser(MA25) einzureichen. Die Zuerkennung und Auszahlung erfolgt nach Prüfung der vollständig beigebrachten Unterlagen, Feststellung der Einhaltung der Richtlinien und der Förderwürdigkeit de Vorhabens. Die Förderaktion ist mit 31.12.2006 befristet.

Antragsformular


ANLAGETYP:


  • Solaranlage zur Brauchwassererwärmung (ohne Einbindung in das Heizsystem)
    Sockelbetrag 500 €, plus 150 € pro m2 Standardkollektoren, plus 200 € pro m2 Vakuumkollektoren, maximal 30% der Investitionskosten.
    Mindestkollektorfläche 5 m2, Mindestvolumen Speicher 300 Liter.


  • Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizung
    Sockelbetrag 500 €, plus 200 € pro m2 Standardkollektoren, plus 250 € pro m2 Vakuum-kollektoren, maximal 40% der Investitionskosten.
    Heizungsunterstützung: Mindestkollektor-fläche 10 m2, Mindestvolumen Speicher 800 Liter.

Diese Zusammenfassung ist nur als Hilfestellung gedacht und gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit htm und Aktualität!

Nähere Infos unter:

http://www.wien.gv.at/ma25/sonnfoer.htm
http://www.wien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink?SEITE=020040503001



Förderaktion für Gasbrennwertgeräte

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses.Die Förderaktion ist mit 31.12.2004 befristet.

Antragsformular


ANLAGETYP:


  • Heizungsanlage in Brennwerttechnik mit Brennstoff Erdgas; pauschal EUR 1.500,-


  • Heizungsanlage in Brennwerttechnik mit Brennstoff Flüssiggas; pauschal EUR 1.250,-

    Nur dann förderbar wenn Erdgas nachweislich nicht für Heizzwecke zur Verfügung steht.


Zu beachten: Anlage ist nicht förderbar, wenn in einem fernwärmeversorgten Gebiet keine Förderungszustimmung der Fernwärme Wien GmbH für die Installation des Brennwertgerätes vorliegt.

Diese Zusammenfassung ist nur als Hilfestellung gedacht und gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit htm und Aktualität!

Nähere Infos unter:

http://www.wien.gv.at/ma25-pdf-info_bw_gas.pdf.url (broken!)
http://www.wien.gv.at/ma25/gasbeschreibung.htm
http://www.wien.gv.at/ma25/rauchfang.htm
http://www.eva.ac.at/esf/wi03c.htm


Diverse andere Förderungen in Wien:

http://www.wien.gv.at/ma25/download.htm#w2
http://www.eva.ac.at/esf/wi01.de.htm
http://www.wien.gv.at/index/wohnungsfoerderungen.htm